Offenlegung nach § 5 E-Commerce-Gesetz und § 25 Mediengesetz.
OutBIG betreibt eine öffentliche Bestenliste, auf der eingereichte Websites und Profile allein nach der Höhe des dafür bezahlten Gebots gereiht werden. Es gibt keine redaktionelle Bewertung, keine Abstimmung und keinen verdeckten Sortieralgorithmus.
Die Blattlinie im Sinne des § 25 Mediengesetz ist die Darstellung genau dieser Rangliste, der zugehörigen Regeln und der dazu gehörenden Kennzahlen.
Die Bestenliste enthält zwei Arten von Einträgen, und der Unterschied ist an jedem Eintrag sichtbar.
Bezahlte Platzierungen: Jemand hat für diesen Eintrag Geld überwiesen. Der bezahlte Betrag steht sichtbar daneben, und er allein bestimmt den Rang. Das ist der ausdrückliche Zweck des Dienstes und keine versteckte Werbung. Die ausgehenden Links tragen die Kennzeichnung rel="sponsored noopener noreferrer" und geben damit auch gegenüber Suchmaschinen an, dass es sich um eine bezahlte Platzierung handelt. Eine bezahlte Platzierung ist nie ein Empfehlungs-Link.
Unbeanspruchte Einträge: Wir haben bekannte Produkte und Plattformen aufgenommen, damit die Kategorien nicht leer starten. Diese Anbieter haben nichts bezahlt, wurden nicht gefragt und stehen in keiner Verbindung zu uns. Solche Einträge tragen den sichtbaren Hinweis „Nicht beansprucht – kein bezahlter Eintrag, keine Verbindung zum Anbieter“, zeigen statt eines Betrags den Preis, ab dem sie beansprucht werden können, und stehen im Ranking unter jedem bezahlten Eintrag. Ihre ausgehenden Links tragen rel="nofollow noopener noreferrer" – nicht „sponsored“, denn es wurde nichts gesponsert.
Aus einem unbeanspruchten Eintrag folgt weder eine Empfehlung noch eine Bewertung noch eine geschäftliche Beziehung. Er sagt nur, dass es das genannte Angebot gibt und dass dieser Platz frei ist.
Schreiben Sie uns an office@ostheimer.at. Nennen Sie den Eintrag oder die Adresse Ihres Angebots – mehr brauchen wir nicht.
Eine Begründung ist nicht erforderlich. Wir prüfen nicht, ob ein Anspruch besteht, und wir diskutieren nicht darüber: Wenn Sie die Entfernung Ihres unbeanspruchten Eintrags verlangen, entfernen wir ihn. Unverzüglich, längstens binnen 72 Stunden ab Zugang Ihrer Nachricht.
Wenn Sie den Eintrag stattdessen behalten und selbst führen möchten, können Sie ihn über die Bestenliste beanspruchen. Das ist Ihre Entscheidung, nicht unsere Bedingung – die Entfernung hängt nicht davon ab.
Dasselbe gilt für eine falsche Beschreibung, eine falsche Kategorie oder ein falsches Linkziel: eine Nachricht genügt, wir korrigieren es.
Die Einträge stammen ausschließlich von Dritten. Wir prüfen sie automatisiert auf die in den Regeln genannten Ausschlüsse, machen uns die verlinkten Inhalte aber nicht zu eigen und übernehmen für sie keine Haftung.
Wenn Ihnen ein Eintrag rechtswidrig erscheint, schreiben Sie uns an die oben genannte E-Mail-Adresse. Wir prüfen jede Meldung und entfernen oder sperren rechtswidrige Einträge, sobald wir davon Kenntnis erlangen.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission wurde mit 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Verweis darauf entfällt deshalb.
Gestaltung, Texte und Quellcode dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Namen, Logos und Beschreibungen der gelisteten Produkte gehören ihren jeweiligen Inhabern und werden nur zur Darstellung des Eintrags verwendet.
Stand: 23. August 2026